Die Berühmtheitsversicherung für Künstler



Der Leistungsumfang der BeVK:

1.1. Das versicherte Risiko
Wir versichern Sie gegen das Risiko nicht berühmt zu sein und niemals berühmt zu werden. Wir garantieren ihnen das Sie sich berühmt fühlen können und das schon nach wenigen Tagen. Wir versichern Berühmtheit auch im Fall von Zweifeln an ihrer Berühmtheit.

1.2. Leistungen
Bei Vertragsabschluß erhält der Versicherungsnehmer eine Farb-Kleinbild-Leihkamera, einen Versichertenpass mit Versicherungsklasse, die Aufschluss über seine Berühmtheit gibt, sowie eine jährlich zu erneuernde Versicherungsbescheinigung seiner Künstlerberühmtheit. Die Versicherung gibt dem Versicherungsnehmer im Laufe des Versicherungszeitraumes das Gefühl wachsender Berühmtheit. Nach Ende des letzten Quartals aktualisiert die Berühmtheitsversicherung den Versicherungspass, erstellt eine neue Berühmtheitsbescheinigung und bietet im Einzelfall ein kostenfreies Coaching. Die Gesellschaft behält sich vor, zu gemessenen Zeitpunkten eine Versicherungsparty auszurichten, zu der die Versicherten und ihre Freunde eingeladen sind.

1.3. Leistungsausschluss
Die Versicherung kommt nicht auf, für Versicherungsschäden, wie plötzlicher unerklärlicher Berühmtheitsverlust oder ungeahnter Karriereschaden sowie Unverträglichkeit. Die Berühmtheitsversicherung gibt dem Versicherungsnehmer Berühmtheit und kann diese nicht thematisieren oder gar problematisieren. Posthume Berühmtheit kann nicht versichert werden.

1.4. Leistungsausschluss
Die Berühmtheitsversicherung ist eine Versicherung speziell für Künstler. Andere nicht künstlerische Berufsgruppen sind von dem Leistungsumfang ausgeschlossen. Entgegen dieser Regel spricht Punkt1.4.a Sonderregelung besonderer situativer Umstände

1.4a.Sonderregelung besonderer situativer Umstände
Angehörige ausgeschlossener Berufsgruppen können durch die Sonderregelung besonderer situativer Umstände, mit in den Versicherungsschutz der BeVK aufgenommen werden, wenn von diesen Versicherungsnehmern der erlernte Beruf keine Erwähnung findet. Es reicht der Gesellschaft dann, ähnlich den anderen Neuaufnahmen ein Kunstwerk/Fragment für das Feststellungsverfahren einzureichen um eine künstlerische Produktivität festzustellen zu können.

Ihre Mitgliedschaft:

2.1. Neumitglied

Um Mitglied der Berühmtheitsversicherung zu werden, benötigt die Versicherung ganz einfache Nachweise über ihre künstlerische Produktion und Aktivität. Die BeVk benötigt daher kurzzeitig ein Kunstwerk aus der laufenden Produktion des Versicherungsnehmers sowie, um seine Aktivität zu ersehen, ein Vernissagenfoto, oder alternativ, ein Foto welches den Versicherungsnehmer in Gesellschaft mit anderen relativ berühmten Personen zeigt, welches durchaus auch später nachgereicht kann. Im Weiteren befindet sich der Versicherungsnehmer dazu bereit mindestens zwei Vernissagen von Kunstausstellungen im laufenden Jahr zu besuchen, wovon ein Besuch bitte mittels eines Fotos nachzuweisen ist. Anstatt zwei Vernissagen zu besuchen kann alternativ dazu auch ein Event, wie z.B. ein Künstlertreffen und eine Vernissage besucht werden. Das fragliche Foto sollte also möglichst in Gesellschaft, im künstlerischen Umfeld entstehen und muss nicht ausschließlich unbedingt auf einer Vernissage entstehen. Dies wäre aber zu begrüßen. Der Einfachheit halber definieren wir es hier als Vernissagenfoto, um eine Kontaktanbindung des Versicherungsnehmers an die Basis zu empfehlen. Die BeVK spricht hierfür außerdem Veranstaltungsempfehlungen aus und liefert Hinweise, Mittel und Hilfen zur Realisation des Fotos. (Leihkamera)

2.2. Passfoto
Für die Erstellung eines ganz persönlichen Berühmtheitspasses, mit Gloriastufen und Versicherungsnachweis, benötigt die Gesellschaft vom Neumitglied ein Passfoto welches nicht älter als 5 Jahre alt sein sollte.

2.3.Produktionsprüfung
Bei Vertragsabschluß sollte sich der Versicherungsnehmer bereit finden, eine kleine Arbeit aus eigener Produktion oder ein Fragment, ein Stück eines Kunstwerkes, welches aus seinem künstlerischen Arbeitsprozess stammt, für eine kurze Zeit dem Versicherungsgeber zu Prüf- und Ausstellungszwecken zu übergeben. Das Werk sollte die Maße von 30 x 30 x30 cm nicht übersteigen. Bei Musik und Video bitte eine Gesamtlänge von 12 Minuten. Die Prüfung des Objektes ist nur von kurzer Dauer und schließt nicht automatisch seine Ausstellung mit ein.
Sollte sich der Versicherungsnehmer aber dazu bereit erklären eine Ausstellung seiner Arbeit
innerhalb der Versicherungslounge zuzustimmen würde dies die BeVK sehr freundlich aufnehmen.
Die Bedingungen dafür ersehen sie unter Punkt 4, Eröffnung/Versicherungsgalerie.


2.4.Versicherungsprämie
Der Mitgliedsbeitrag im Jahr beläuft sich auf 12 Euro. Es handelt sich dabei um die bloße Abdeckung der Verwaltungs- und Materialkosten ihrer Mitgliedschaft. Da man für Gefühle kein Geld verlangen kann. Der Versicherungsprämie stuft sich außerdem in Folge, mit Erhöhung der Gloriastufen bis zur Stufe 31, auf 0,- Euro zurück. Die Versicherung kann leider keine Auskunft über das Feststellungsverfahren der Gloriastufen geben. Im Folgenden sehen Sie eine ausschnitthafte Staffelung:


Staffelung der Versicherungsbeitragsklassen/Gloriastufen:

ab Gloriastufe#1 12 Euro
ab Gloriastufe#2 11 Euro
ab Gloriastufe#5 10 Euro
ab Gloriastufe#7 9 Euro
ab Gloriastufe#10 8 Euro
ab Gloriastufe#12 7 Euro
ab Gloriastufe#20 6 Euro
ab Gloriastufe#23 5 Euro
ab Gloriastufe#26 4 Euro
ab Gloriastufe#27 3 Euro
ab Gloriastufe#30 2 Euro
xx Gloriastufe#31 0 Euro

2.5.Versicherungsklassen/Mitgliedschaft
Die bei Vertragsabschluss festgestellte Gloriastufe hat Einfluss auf ihre Versicherungsklasse, welche in ihrem Versicherungspass jährlich aktualisiert wird. Bei maximaler Berühmtheit (Gloriastufe 31) tritt Versicherungsfreiheit ein. Siehe dazu § 5, Richtlinien zur Künstlerberühmtheit. Im Übrigen; eine Rückstufung in der Versicherungsklasse, (Gloriastufen) ist durch die BeVK ausgeschlossen!

Feststellungsverfahren:

3.1. Formular

Bei Antragstellung auf Aufnahme in die Berühmtheitsversicherung nutzen Sie bitte unser Online Formular. Es öffnet sich mit einem Mausklick auf "Formular" der Startseite der BeVK. Dieses können sie ganz einfach online ausfüllen. Schicken Sie bitte parallel Bilder an die angegebene E-Mail Adresse der BeVK. Es ist ebenfalls möglich das Formular auszudrucken und mit Fotografien an die BeVK zu versenden.

Senden Sie dies bitte an:
Berühmtheitsversicherung für Künstler
z.H. Manfred Kirschner
Am Deich 68/69
28199 Bremen


Weitere Informationen zu Ihren Fragen erhalten Sie unter:
bevk@beruehmtheitsversicherung.de

3.2. Kunstwerk/Fragment
Das einzureichende Werk sollte aus eigener Produktion stammen und möglichst eine Größe von 30x30x30 cm nicht übersteigen. Das Werk soll mit einer Signatur und Titel geliefert werden. Für die reine Prüfung des Objektes benötigt die BeVK es nur eine kurze Weile, sodass der Versicherte das Objekt daran anschließend wieder mit sich nehmen kann.
Die Prüfung der künstlerischen Produktion des Versicherungsnehmers erfolgt nur einmal bei Versicherungsabschluss und wird fortan in späteren Jahren nicht mehr überprüft.

3.3. Vernissagenfoto
Bei Erstabschluss des Versicherungsvertrages bekommt der Künstler/die Künstlerin eine 35mm Farbbild-Leihkamera um in den darauf folgenden Quartalen mindestens ein Vernissagenfoto anzufertigen, zu entwickeln und zu signieren. Das Vernissagenfoto soll bis zum 31 Oktober des Jahres zusammen mit dem Versichertenpass, der Versicherung zur Prüfung bzw. Aktualisierung vorliegen und wird im Folgenden archiviert. Dieses jährliche Foto dient nur dem Feststellungsverfahren der Versicherungsklasse.
Das einzureichende Foto ist im Weiteren wichtig und sollte nach den Richtlinien der Versicherung; den 31 Gloriastufen, den versicherten Künstler möglichst neben einer relativ berühmten Persönlichkeit zeigen und dient der BeVK zur Feststellung und Änderung der Versicherungsklasse. Auf dem Foto sollen mindestens zwei Personen abgebildet sein, wovon eine der beiden zwangsläufig der/die Versicherungsnehmer/in und die andere Person die relativ berühmte Persönlichkeit sein sollte. Dabei ist es nicht unbedingt notwendig dass die relativ berühmte Persönlichkeit neben dem Versicherungsnehmer ihren künstlerischen und musischen Aktivitäten ihren Ruhm verdankt. Vertreter anderer Sparten wie Sportler sind dabei ebenso zulässig wie auch z.B. Bekannte aus Funk und Fernsehen. Politiker sind davon leider ausgeschlossen. Allerdings sollte der Versicherungsnehmer auch nicht aus den Augen verlieren das der Kontakt zur Kunstszene nicht verloren gehen sollte. Dies könnte sich negativ auf die Gloriastufen auswirken. Künstlerische sowie technische Qualität der fotografischen Arbeit steht dabei nicht im Vordergrund und sind unwichtig.
Es ist außerdem der Berühmtheitsversicherung für Künstler nur glaubhaft zu machen das sich der Versicherte auf dem Foto befindet und dies, neben einer für den Versicherungsnehmer relativ berühmten Persönlichkeit! Diese wiederum muß nicht zwangsläufig Mitglied der BeVK sein, könnte es aber durchaus werden.

3.3.a berühmte Personenregelung
Es ist nicht zulässig das die, auf dem fraglichen Foto, von dem Versicherungsnehmer als relativ berühmte Persönlichkeit definierte Person sich neben dem Versicherungsnehmer zukünftig auch auf den von dem von dem Versicherungsnehmer als Fotonachweis befindet.

3.3.b besondere Ausnahmesituation

Die unter Punkt 3.3a beschriebene Personenregelung tritt außer Kraft, falls es dem Versicherungsnehmer möglich ist glaubhaft zu machen das es sich dabei um eine vollkommen andere Person handelt.
Oder, der Berühmtheitsversicherung ist von dem Versicherungsnehmer darzustellen, die von dem Versicherungsnehmer schon einmal für den Versicherten als relativ berühmte Persönlichkeit definierte Person habe sich in der Zwischenzeit sehr verändert.


3.4. Auskunft

Die BeVK kann über Art und Ablauf des Feststellungsverfahrens keine Auskunft geben.

3.5. Signatur

Das einzureichende Vernissagenfoto soll auf der Rückseite mit einem nicht verwischbaren Stift eine Signatur des/der Künstlers/der Künstlerin versehen werden.

Modalitäten:

Die BeVK, die Berühmtheitsversicherung für Künstler bietet ihnen zwei Modalitäten.
Zahlen Sie Ihren Versicherungsbeitrag jährlich bis zum 31 Oktober auf das Konto: Manfred Kirschner: 4195 45 205, bei der Postbank Hamburg, BLZ: 200 100 20, Stichwort: berühmt und Sie erhalten:

4.1. Berühmtheit unbegrenzt, (einfach)

Berühmtheit unbegrenzt. Es gelten die 31 Gloriastufen, nach Gloria F. Sternberg. Siehe auch Richtlinien zur Künstlerberühmtheit. Sie zahlenoder überweisen als Neumitglied einmalig 12.- Euro. Danach gelten die unter 2.4. angegebenen Versicherungsprämien.

4.2. Berühmtheit unbegrenzt mit 24 Stunden" Über Nacht berühmt werden "-Service

Gegen einen einmaligen Aufpreis von 12.- Euro gibt es den 24 Stunden "Über Nacht berühmt werden" - Service, der natürlich ebenfalls Berühmtheit unbegrenzt versichert. Sie zahlen einmalig bar oder per Überweisung 24.- Euro. 24 Stunden nach Eingang des Betrages sind Sie berühmt. Es gelten die unter 2.4. angegebenen Versicherungsprämien. Wählen Sie also zwischen einfach unbegrenzt und 24 Stunden Sofort-Service der sie nach dem Einreichen ihrer für das Feststellungsverfahren nötigen Informationen und Ihrer Buchung nach 24 Stunden zum Star macht!

BITTE BEACHTEN SIE DAS IHRE BERÜHMTHEIT ERST NACH DER BUCHUNG DES GESAMTBETRAGES IHRES VERSICHERUNGSBEITRAGES AUF UNSER KONTO ENTSTEHEN KANN!(Falls Sie einen höheren Geldbetrag auf unser Konto buchen wird dies in den meisten Fällen eine positive Evolution ihrer Gloriastufe zur Folge haben)


Sonderaktion/Versichertengalerie:

5.1. Ausstellungsbedingungen

Der Versicherungsnehmer muss nicht automatisch innerhalb der Ausstellung in der Versicherungsgalerie vertreten sein, dies wäre aber sehr zu begrüßen! Sollte sich der/die Versicherungsnehmer/in für die Sonderaktion bereit finden das Objekt innerhalb der Versicherungslounge auszustellen überlässt er es dort für genau zwei Wochen.
Die Ausstellung ist innerhalb des Künstlerhausfestes in Bremen, am Deich 68/69; "10 Jahre Künstlerhaus Bremen" eingebunden. Das Büro befindet sich im hinteren Gebäudeteil des Künstlerhauses, im ersten Stockwerk und ist über das hintere Treppenhaus sowie vorher gut mit der Straßenbahnlinie (Haltestelle Westerstrasse) und Buslinie zu ereichen. An- und Abtransport übernimmt der Versicherungsnehmer. Die Arbeiten sind während dieser Zeit nicht versichert. Sie werden aber mit äußerster Vorsicht und Aufmerksamkeit behandelt. Bei einem eventuellen Verkauf eines Kunstobjektes behält sich die Versicherung das Einbehalten 30 Prozent des Verkaufspreises vor. Die Kunstwerke/Fragmente sollen einen maximalen Geldwert von 150.- Euro nicht übersteigen.

Neuwerbung :

6.1. Neuwerbung

Für die erfolgreiche Werbung eines neuen Mitgliedes, vergibt die BeVK eine Werbungsprämie.

Ausschluß/Versicherungsende :

7.1. Kulanz

Bei Nichteinreichen des Vernissagenfotos im letzten Quartal, endet der Versicherungsschutz automatisch nach einer Kulanz von 3 Monaten, also am 31 Januar des folgenden Jahres.

7.1.a Nichtzahlung

Bei Nichtzahlung der jährlichen Prämie durch den Versicherungsnehmer gilt nach einer zusätzlichen Mahnfrist von 8 Wochen das gleiche Procedere wie unter Punkt 6.1. beschrieben. Der Versicherungsschutz würde in dem Fall also am 1 März des neuen Jahres enden.

7.2. Unverträglichkeit

Bei Nichtverträglichkeit endet der Versicherungsschutz automatisch innerhalb weniger Stunden.

7.3. Kündigung

Es ist dem Versicherungsnehmer möglich den Versicherungsschutz mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Es reicht eine einfache E-Mailnachricht an kuendigung@beruehmtheitsversicherung.de

7.3.a Kündigung

Die Gesellschaft behält sich vor im Einzelfall Mitgliedern fristlos zu kündigen, falls diese der Versicherung Schaden zufügen möchten.

7.4. Verlust der Dokumente

Bei Verlust des Versicherungspasses kann dieser nach einer gewissen Wartezeit ersetzt werden. Die Kosten dafür sind allerdings vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen.


gez. Manfred Kirschner , August 2002